Liebe Eltern,

Sie haben mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes die Möglichkeit, eine/n Erziehungsbeauftragte/n ausdrücklich zu benennen. In Begleitung dieses/dieser Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.

Dies betrifft den Besuch von Tanzveranstaltungen (Diskotheken) für Jugendliche ab 16 Jahren nach 24 Uhr.


Bitte bedenken Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrages:

  • Die erziehungsberechtigte Person muss volljährig sein!
     
  • Sie/er muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
     
  • Beim abendlichen Diskobesuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gesichert sein!
     
  • Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht!
     
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren. Sie dürfen des weiteren keine branntweinhaltigen Getränke (zum Beispiel Rum, Weinbrand, Korn oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke) konsumieren.
     
  • Prinzipiell gilt: Sie tragen weiterhin die Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen!

Zur Ihrer Erleichterung haben wir diesem Schreiben einen Erziehungsauftrag beigefügt. 


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